A. X._____ war von Dezember 2001 bis August 2014 als Geschäftsführer der Firma "A._____" von Y._____ angestellt. Aus dieser arbeitsrechtlichen Beziehung entstanden Unstimmigkeiten, welche dazu führten, dass am Bezirksgericht Maloja mehrere Verfahren betreffend Forderungen aus Arbeitsrecht und unerlaubte Handlungen anhängig gemacht beziehungsweise Gesuche um Erlass vorsorglicher und superprovisorischer Massnahmen eingereicht wurden.