Seite 5 — 7 3. Praxisgemäss sind die Kosten dieses Beschlusses von Fr. 400.-- auf die Staatskasse zu nehmen. Seite 6 — 7 III. Demnach wird erkannt: 1. Das Gesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten dieses Beschlusses von CHF 400.-- gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.