2.a) Zunächst begründet das Bezirksgericht Plessur sein Gesuch um Einsetzung eines anderen Bezirksgerichts mit der lebenspartnerschaftlichen Beziehung von Y._____ zu einem nebenamtlichen Richter am Bezirksgericht Plessur. Aus dem Gesuch geht dabei hervor, dass Y._____ dem als Einzelrichter in Rechtsöffnungssachen am Bezirksgericht Plessur amtenden Bezirksrichter A._____ nicht näher bekannt ist, hat doch Letzterer einzig durch Zufall von der seiner Meinung nach ausstandsbegründenden Beziehung Kenntnis erhalten. Ausserdem bringt auch Y._____ in ihrer Stellungnahme vor, Bezirksrichter A._____ sei ihr nicht persönlich bekannt.