bb) Diese Schlussfolgerung deckt sich auch mit dem Ergebnis der Würdigung der weiteren Verfahrensakten. Gemäss der Aussage von C._____, der Nachfolgerin von X._____, habe jene die Nachricht betreffend ihre Kündigung sehr gefasst aufgenommen und den Rest der Woche normal weitergearbeitet. Auf Nachfrage hin habe X._____ geantwortet, C._____ müsse sich keine Sorgen machen. Anschliessend hat X._____ gemäss Zeitausweis im Personaldossier zwei Wochen Ferien bezogen. Anhaltspunkte dafür, dass sie in dieser Zeit krankgeschrieben war, gibt es keine. Gemäss der ihr selbst zu den Akten gereichten E-Mail von C._____ vom 10. Oktober 2014 (act.