ein Wiederherstellungsgesuch gestellt, worin sie unter Vorlage eines ärztlichen Attests geltend macht, sie sei aufgrund einer psychischen Blockade, welche bis zum 3. November 2014 gedauert habe, nicht in der Lage gewesen, die notwendigen Schritte fristgerecht zu tätigen. Es gilt somit in den nachfolgenden Erwägungen zu prüfen, ob die versäumte Frist wiederhergestellt werden kann.