So sei ihr vor der Verwaltungskommission kein rechtliches Gehör gewährt worden, es werde im Kündigungsschreiben kein sachlicher Grund angegeben und es fehle ausserdem eine Rechtsmittelbelehrung. Sie ersuche deshalb um Prüfung, ob die Kündigung nicht rechtsmissbräuchlich sei und ob ihr nicht eine angemessene Abfindung zustehe. F. Anlässlich ihrer Sitzung vom 10. November 2014 beschloss die Verwaltungskommission des Bezirksgerichts Y._____ die sofortige Freistellung von X._____. Dieser Entscheid wurde ihr gleichentags schriftlich mitgeteilt.