Seite 2 — 12 E. Mit Eingabe vom 5. November 2014 stellte X._____ beim Kantonsgericht von Graubünden ein Gesuch um Wiederherstellung einer versäumten Frist und erhob gleichzeitig Beschwerde gegen die Kündigung vom 27. August 2014. Zur Begründung machte sie geltend, es sei bei ihr nach Erhalt der Kündigung eine Art Schockzustand eingetreten. Sie habe nur noch funktioniert, sei jedoch aufgrund der inneren psychischen Blockade und Lähmung nicht mehr in der Lage gewesen, die notwendigen Abklärungen und Massnahmen fristgerecht zu tätigen. Als Nachweis reichte sie ein ärztliches Attest von Dr. med. D.___