B. Auf Wunsch von X._____ wurde ihr im Juli 2012 ein Zwischenzeugnis ausgestellt, welches vom Bezirksgerichtspräsidenten Dr. iur. A._____ sowie vom Vizepräsidenten lic. iur. B._____ unterzeichnet wurde. Darin werden ihr sowohl in fachlicher Hinsicht wie auch bezüglich ihres Umgangs mit Vorgesetzten und Mitarbeitenden sehr gute Leistungen attestiert. Insbesondere verfolge sie eine klare Linie, die sie den übrigen Mitarbeitenden in freundlicher, aber konsequenter Form vermittle. Einziger Vorbehalt ist der Hinweis, dass die Einarbeitung in die Geschäftsführung noch im Gange sei, wofür aber grosses Verständnis entgegengebracht werde.