das Kündigungsschreiben des Bezirksgerichts Y._____ vom 27. August 2014, mitgeteilt am 27. August 2014, in Sachen gegen die Beschwerdeführerin, betreffend Wiederherstellung einer versäumten Frist / Kündigung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt A. X._____ wurde mit öffentlich-rechtlichem Arbeitsvertrag vom 28. April 2011 als Kanzleichefin beim Bezirksgericht Y._____ mit Arbeitsbeginn am 20. Juni 2011 angestellt. Die Anstellungsbedingungen richteten sich nach der kantonalen Personalgesetzgebung und den dazugehörigen Ausführungserlassen.