Seite 3 — 4 erkannt: 1. Auf das Nachtragskreditgesuch des Bezirksgerichts X._____ vom 28. April 2014 wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten dieses Beschlusses von Fr. 400.-- gehen zu Lasten des Kantons Graubünden. 3. Mitteilung an: Seite 4 — 4