– dass dabei diverse Pendenzen, welche im Vorjahr beziehungsweise bezogen auf das Rechnungsjahr 2012 zu einem Bestätigungsbericht mit einschränkenden Bemerkungen geführt hätten, weitestgehend aufgearbeitet und bereinigt worden seien, zufolge dessen für die Jahresrechnung 2013 wieder ein Bestätigungsbericht mit "Normalwortlaut" abgegeben werden könne, – dass die neue Kanzleichefin wegen der Einarbeitung von neuen Kanzleimitarbeitern ihre restliche Überzeit nicht weiter abbauen könne,