– dass die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden in ihrer Stellungnahme vom 1. Mai 2014 die Genehmigung des Nachtragskreditgesuchs im Umfang von Fr. 12'500.-- (Konto Nr. 3010) sowie Fr. 1'000.-- (Konto Nr. 3050) empfiehlt, – dass die Finanzkontrolle dazu vorbringt, die neue Kanzleichefin des Bezirksgerichts X._____ habe sich mit grossem Interesse und Engagement seit Herbst 2013 in die neue Aufgabe eingearbeitet, was zu einer hohen Überzeit geführt habe,