– dass das Bezirksgericht damit zusammenhängend die Gewährung eines Nachtragskredits bezüglich des Kontos Nr. 3050 (Beiträge AHV etc.; budgetierter Betrag Fr. 74'000.--) im Voranschlag des Jahres 2014 in der Höhe von Fr. 1'000.-- beantragt; – dass das Bezirksgericht ausführt, für die Bereinigung des Jahresabschlusses 2013 seien durch die Kanzleimitarbeitenden Überstunden geleistet worden, die teilweise mit Freizeit kompensiert worden seien, jedoch könnten die noch vorhandenen Überstunden infolge Austritts von zwei Mitarbeitenden per Ende März beziehungsweise Ende Mai 2014 innert nützlicher Frist nicht mehr abgebaut werden,