hat der Vorsitzende der Justizaufsichtskammer des Kantonsgerichts von Graubünden nach Kenntnisnahme des Gesuchs des Bezirksgerichts X._____ vom 28. April 2014, der Stellungnahmen der Finanzkontrolle des Kantons Graubünden vom 1. und 2. Mai 2014 sowie aufgrund der Feststellungen und Erwägungen, – dass das Bezirksgericht X._____ mit Eingabe vom 28. April 2014 die Justizaufsichtskammer bezüglich seines Kontos Nr. 3010 (Löhne und Gehälter; budgetierter Betrag Fr. 810'000.--) um die Einräumung eines Nachtragskredits im Voranschlag des Jahres 2014 in der Höhe von Fr. 13'000.-- ersucht,