1. Das Gesuch wird gutgeheissen und für die Behandlung der beim Einzelrichter am Bezirksgericht X._____ anhängigen Streitsache A._____ gegen B._____ und C._____ betreffend Einsetzung eines Erbenvertreters wird der Einzelrichter am Bezirksgericht Y._____ für zuständig erklärt. 2. Die Kosten dieses Beschlusses von Fr. 400.-- gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.