– dass ferner die Kanzleimitarbeiterinnen zum Teil schwerere Aktenpakete zur Hauptpost bringen müssten, weshalb die Anschaffung eines Transportgerätes für Fr. 626.40 verhältnismässig und angemessen erscheine, – dass die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden in ihrer Stellungnahme vom 10. April 2014 die Genehmigung eines Nachtragskredits in der Höhe von Fr. 5'000.-- empfiehlt, – dass das Budget der Bezirksgerichte auch die Einnahmen und Ausgaben der ihnen administrativ angegliederten Vermittlerämter enthält (Art. 16 BGV) und mit Genehmigung durch das Kantonsgericht für die Bezirksgerichte Verbindlichkeit erlangt (Art. 20 Abs. 1 BGV),