hat die Justizaufsichtskammer des Kantonsgerichts von Graubünden nach Kenntnisnahme des Nachtragskreditgesuchs des Bezirksgerichts X._____ vom 3. April 2014, der Stellungnahme der Finanzkontrolle des Kantons Graubünden vom 10. April 2014, nach Einsicht in die übrigen Akten sowie aufgrund der Feststellungen und Erwägungen, – dass das Bezirksgericht X._____ mit Eingabe vom 3. April 2014 die Justizaufsichtskammer bezüglich seines Kontos Nr. 3210 (Anschaffungen Mobiliar, Maschinen und EDV; budgetierter Betrag Fr. 3'000.--) um die Einräumung eines Nachtragskredits im Voranschlag des Jahres 2014 in der Höhe von Fr. 1'944.50 ersucht,