{"Signatur": "GR_KG_010", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2014-04-15", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_010_JAK-2014-13_2014-04-15.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/JAK_2014_13_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd6097641377cca29ef953372551eb34306525f3ad605d415ac47fcbba394f4802dc0cdedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd6097641377cca29ef953372551eb34306525f3ad605d415ac47fcbba394f4802dc0cdedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=JAK_2014_13", "Checksum": "cfac83d46c9a20377cde410cd984ef89"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["JAK 2014 13"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht Justizaufsichtskammer 15.04.2014 JAK 2014 13"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera di vigilanza sulla giustizia 15.04.2014 JAK 2014 13"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht Justizaufsichtskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Grisons  Justizaufsichtskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera di vigilanza sulla giustizia"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Justizverwaltung: Nachtragskredit für das Konto 3210 \\\"Anschaffungen Mobiliar, Maschinen und EDV\\\" | Administration Regionalgerichte (inkl. 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April 2014\n\nBeschluss\nJustizaufsichtskammer\n\nVorsitz Brunner\nRichterIn Schlenker und Michael Dürst\nAktuar Wolf\n\nIn der Justizaufsichtssache\n\ndes B e z i r k s g e r i c h t s X . _ _ _ _ _ , Gesuchsteller,\n\nbetreffend Justizverwaltung: Nachtragskredit für Konto Nr. 3210 (Anschaffungen\nMobiliar, Maschinen und EDV),\n\nhat die Justizaufsichtskammer des Kantonsgerichts von Graubünden nach Kenntnisnahme des Nachtragskreditgesuchs des Bezirksgerichts X._____ vom 3. April\n2014, der Stellungnahme der Finanzkontrolle des Kantons Graubünden vom 10.\nApril 2014, nach Einsicht in die übrigen Akten sowie aufgrund der Feststellungen\nund Erwägungen,\n– dass das Bezirksgericht X._____ mit Eingabe vom 3. April 2014 die Justizaufsichtskammer bezüglich seines Kontos Nr. 3210 (Anschaffungen Mobiliar,\nMaschinen und EDV; budgetierter Betrag Fr. 3'000.--) um die Einräumung eines Nachtragskredits im Voranschlag des Jahres 2014 in der Höhe von Fr.\n1'944.50 ersucht,\n\n– dass das Bezirksgericht im gleichen Zusammenhang zwei Eventualanträge\num die Einräumung eines Nachtragskredits im Umfang von Fr. 3'266.35 sowie\nin der Höhe von Fr. 4'944.50 stellt,\n\n– dass das Bezirksgericht ausführt, das für das Vermittleramt X._____ eingegebene Budget 2014 von Fr. 2'580.-- sei von der Finanzkontrolle auf Fr. 3'000.--\nerhöht worden, worauf der Vermittler eigenmächtig einen Tisch für Fr. 400.--\nbestellt habe,\n\n– dass weiter vorgebracht wird, beim Bezirksgericht seien im Jahr 2014 bisher\nnotwendige Auslagen im Betrag von Fr. 1'698.15 entstanden, die beigelegte\nAufstellung für das Konto Nr. 3210 indessen Ausgaben in der Höhe von Fr.\n4'678.15 belegt,\n\n– dass die seit März 2014 beim Bezirksgericht X._____ tätige A._____ aus gesundheitlichen Gründen ein höhenverstellbares Pult benötige, welches von der\nB._____ AG zu einem Preis von Fr. 2'639.95 offeriert worden sei,\n\n– dass ferner die Kanzleimitarbeiterinnen zum Teil schwerere Aktenpakete zur\nHauptpost bringen müssten, weshalb die Anschaffung eines Transportgerätes\nfür Fr. 626.40 verhältnismässig und angemessen erscheine,\n\n– dass die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden in ihrer Stellungnahme\nvom 10. April 2014 die Genehmigung eines Nachtragskredits in der Höhe von\nFr. 5'000.-- empfiehlt,\n\n– dass das Budget der Bezirksgerichte auch die Einnahmen und Ausgaben der\nihnen administrativ angegliederten Vermittlerämter enthält (Art. 16 BGV) und\nmit Genehmigung durch das Kantonsgericht für die Bezirksgerichte Verbindlichkeit erlangt (Art. 20 Abs. 1 BGV),\n\n– dass Folge dieser Verbindlichkeit mitunter ist, dass die Bezirksgerichte ihre\nKredite laufend und sorgfältig zu überwachen haben (Art. 21 Abs. 1 BGV),\n\nSeite 2 — 5\n– dass demzufolge das Bezirksgericht X._____ gegen nicht vorgesehene Anschaffungen des ihm administrativ angegliederten Vermittlers zu intervenieren\nhat, wenn es sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, seine Pflicht zur Überwachung seiner Kredite zu verletzen,\n\n– dass die Finanzkontrolle zu Recht darauf hinweist, die vom Bezirksgericht angesprochene Erhöhung beim Budget 2014 sei im Zusammenhang mit der kontoweise vorzunehmenden Rundung auf den nächsthöheren vollen Tausender\nerfolgt und stelle keine Grundlage für Zusatzanschaffungen dar,\n\n– dass das Bezirksgericht demgemäss gegen die nach seiner Darstellung eigenmächtige Bestellung eines Tischs durch den Vermittler hätte einschreiten\nmüssen,\n\n– dass das Bezirksgericht die medizinische Notwendigkeit eines höhenverstellbaren Pults für A._____ mittels Beilage eines Arztzeugnisses belegt und die\ndafür anfallenden Kosten von Fr. 2'639.95 aus einer eingereichten Offerte der\nB._____ AG hervorgehen,\n\n– dass auch die Anschaffung des vom Bezirksgericht gewünschten Transportgeräts angezeigt erscheint und die in diesem Zusammenhang erwarteten Kosten von Fr. 626.40 vom Bezirksgericht belegt werden,\n\n– dass unter Berücksichtigung der aktuellen Budgetüberschreitung für das Konto Nr. 3210 von Fr. 1'678.15 durch die gewünschten Anschaffungen die Toleranzgrenze von Fr. 3'000.-- (Art. 23 Abs. 1 BGV) um Fr. 1'944.50 überschritten\nwürde,\n\n– dass demzufolge dem Bezirksgericht X._____ für das Konto Nr. 3210 ein\nNachtragskredit in der Höhe von Fr. 5'000.-- zu genehmigen ist,\n\n– dass entgegen der Auffassung des Bezirksgerichts kein Anlass besteht, diesen Nachtragskredit mit Blick auf die Toleranzgrenze zu schmälern,\n\n– dass die Toleranzgrenze den Bezirksgerichten ja gerade ermöglichen soll,\nüber gewisse Abweichungen von den Budgetkrediten ohne besonderes Verfahren zu verfügen,\n\nSeite 3 — 5\n– dass deshalb für allfällige weitere, unvorhergesehen notwendig werdende Anschaffungen die Toleranzlimite von Fr. 3'000.-- dem Bezirksgericht X._____\nweiterhin zur Verfügung steht,\n\n"}