1. Das Gesuch des Bezirksgerichts Surselva wird gutgeheissen und für die Behandlung der Forderungsklage von Y._____ gegen die Z._____ wird das Bezirksgericht Imboden für zuständig erklärt. 2. Die Kosten dieses Beschlusses von Fr. 700 gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.