Seite 3 — 7 zuständig erkläre. Derweil stellte die Justizaufsichtskammer für zivilrechtliche Verfahren ebenfalls eine weitergehende Überprüfung ihrer Praxis in Aussicht, über den Ausstand ganzer Gerichtskörper zu entscheiden (Beschluss des Gesamtgerichts als Justizaufsichtskammer JAK 12 31 vom 25. Oktober 2012).