2.a) Vorliegend geht es aber nicht nur um den Ausstand eines einzigen oder einzelner Mitglieder des Bezirksgerichts Surselva, sondern um die Frage, ob das Bezirksgericht selbst in einem Forderungsprozess, in dem es um die Z._____ als Partei geht, entscheiden kann, zumal eine besondere Verbundenheit zwischen Letzterer und dem Bezirksgericht geltend gemacht wird. In solchen Fällen, in denen die Beschlussfähigkeit ganzer Justizkörper fraglich ist, hat sich die Justizaufsichtskammer regelmässig sowohl in Bezug auf die Prüfung der Ausstandsfrage wie auch in Bezug auf die Einsetzung eines Ersatzgerichts als zuständig erachtet und erwog, das Problem gehe über die Ausstandsgründe von Art.