B. Mit Gesuch vom 3. Oktober 2013 beantragte das Bezirksgericht Surselva bei der Justizaufsichtskammer des Kantonsgerichts von Graubünden, für die Behandlung der von Y._____ eingereichten Forderungsklage gegen die Stiftung Z._____ sei ein Nachbargericht beziehungsweise ein unabhängiges Gericht einzusetzen. Die Stiftung bezwecke gemäss Art. 3 der Stiftungsurkunde, den „Klosterhof“, ehemaliger Sitz des Grauen Bundes, als historisches Denkmal der Öffentlichkeit zu sichern und zu erhalten. Art. 7 der Stiftungsurkunde bestimme, dass auch Mitglieder des Bezirksgerichts in den mindestens siebenköpfigen Stiftungsrat gewählt würden.