Seite 5 — 8 nach der Verhandlung nicht einmal die Hand gegeben und die Türe hinter ihm zugeschletzt. Er habe sich - wie der Beschwerdeführer auch - aufgeregt und nur mühsam beherrscht. Bezirksrichter Y._____ habe einen völlig geröteten Hals und ganz verkrampfte Finger gehabt. Diese Vorwürfe werden von Bezirksrichter Y._____ in seiner Stellungnahme bestritten. Irgendwelche Anhaltspunkte, dass die diesbezüglichen Behauptungen zutreffen könnten, bestehen nicht.