3. In seiner Beschwerde verlangt X._____ im Wesentlichen den Ausstand von Bezirksrichter Y._____, eine Reduktion der Gerichtskosten (recte: des Gerichtskostenvorschusses), die Annahme seiner Eingabe vom 28. Juni 2013, die Aufhebung der (soweit ersichtlich noch gar nicht ausgefällten) Busse von Fr. 500.--, die Beweisabnahme durch das Kollegialgericht, die Versendung der Korrespondenz auch per A-Post, eine Kopie des Flugtickets von A._____, gestützt worauf die Instruktionsverhandlung verschoben worden war sowie eine Mitteilung, ob die Gegenpartei die (gerichtliche) Post abgeholt habe. Weiter beantragt X._____ die Strafverfolgung von Bezirksrichter Y.