Seite 2 — 8 nehmen und beantragte die Abweisung der Aufsichtsbeschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Mit Replik vom 30. August 2013 hielt X._____ am in der Aufsichtsbeschwerde Vorgebrachten vollumfänglich fest. Auf die Begründung der Parteien in ihren Eingaben wird - soweit erforderlich - in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen