Die Beweisverfügung erging ebenfalls am 4. Juli 2013. Dieser folgte eine weitere Eingabe von X._____ vom 14. August 2013 (Datum des Poststempels) in recht aggressivem Ton. D. Am 14. August 2013 (Datum des Poststempels) erhob X._____ Aufsichtsbeschwerde beim Kantonsgericht gegen Bezirksrichter Y._____ wegen Amtsmissbrauch, Nichterfüllen beziehungsweise Verletzung der Amtspflicht sowie der Auskunftspflicht, Begünstigung, Prozessverschleppung, Rechtsverzögerung und Rechtsverweigerung. Bezirksrichter Y._____ liess sich am 20. August 2013 ver-