C.1. Mit Verfügung vom 26. September 2012 wurde den Parteien seitens der Justizaufsichtskammer Gelegenheit eingeräumt, bis 8. Oktober 2012 zum Gesuch Stellung zu nehmen. 2. Sämtliche Parteien reichten innert der ihnen angesetzten Frist eine Stellungnahme ein. 3. Auf die Ausführungen in den Eingaben wird - soweit erforderlich - in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen