hat sich ergeben: I. Sachverhalt A. Mit Anklageschrift vom 27. Januar 2012 machte die Staatsanwaltschaft Graubünden gegen A., B., C., D. sowie E. beim Bezirksgericht X. ein strafrechtliches Verfahren anhängig. B. Mit Eingabe vom 24. September 2012 ersucht das Bezirksgericht X., vertreten durch seinen Bezirksgerichtspräsidenten, die Justizaufsichtskammer des Kantonsgerichts Graubünden um Einsetzung eines unabhängigen Gerichts. Zur Begründung führt das Bezirksgericht aus, F., Ehefrau des beschuldigten B., werde auf den 1. Januar 2013 am Bezirksgericht X. ihre Tätigkeit als Aktuarin aufnehmen.