Bürger goutieren nicht, wenn Richter über die Sache des mit ihnen amtierenden Gerichtskollegen urteilen. Der äussere Eindruck (Anschein) einer solchen Konstellation ist und bleibt "schief" – gleichviel ob zwischen Richterkollegen darüberhinaus individuelle Näherbeziehungen wie zusammen jassen, im gleichen Stiftungsrat sitzen, die Ferien miteinander verbringen und dergleichen bestehen oder sie sich nicht ausstehen können.