O., Art. 56 N 25), bei der ZPO nicht besteht. Soziale Bindung von "gewisser Intensität und Enge", wie es Weber hervorhebend und nach Auffassung des Kantonsgerichts mit guten Gründen abschwächend formuliert (a.a.O., Art. 47 N 35) ist nun einmal nicht "amitié étroite". Es kann auch weniger und anderes als