A. In einer beim Betreibungsamt Thusis geführten Betreibung mit dem Gläubiger Q., Xxx., Thusis, über eine Forderung von Fr. 1'534.20 gegen den Schuldner R., Thusis, erhob Letzterer gegen den am 15. November 2010 zugestellten Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag unter Vermerk "Schuld vor Privatkonkurs". Davon ausgehend, dass damit Rechtsvorschlag mangels neuem Vermögen erhoben wird, überwies das Betreibungsamt Thusis am 03. Januar 2011 die Betreibungsakten dem Bezirksgericht Hinterrhein zur Beurteilung unter Art. 265a SchKG.