Gemäss Aktenlage hat sich das Bezirksgericht X. in der Vergangenheit mehrfach beim Vermieter über Lärm- und Erschütterungsimmissionen (Trainingsgeräte) beschwert, die vom Betrieb der M. GmbH ausgehen sollen. Am 28. Januar 2011 kündigte der Vermieter V. der Mieterin M. GmbH das Mietverhältnis, worauf die M. GmbH am 22. Februar 2011 die Schlichtungsbehörde für Mietsachen des Bezirks X. anrief. Sie verlangte die Nichtigerklärung der Kündigung, eventuell ihre Aufhebung, subeventuell die Erstreckung des Mietverhältnisses um erstmals drei Jahre. In Bezug auf das Verfahren beantragte sie den Ausstand sämtlicher Mitglieder der Schlichtungsbehörde für Mietsachen des Bezirks X. wegen Befangen-