Seite 4 — 7 Dezember 2009, denen zu misstrauen kein Grund besteht, werden beim Kreisamt Y. Vorladungen zur Sühneverhandlung regelmässig mit einer solchen Aufforderung versehen, wobei dies nicht darauf angelegt ist, eine der beiden Partei zu benachteiligen; vielmehr soll der Verhandlungsleiter in die Lage versetzt werden, besser vorbereitet auf eine gütliche Streitbeilegung hinzuwirken.