Nicht auf Anhieb völlig klar ist demgegenüber, ob nebst dem Kreispräsidenten Y. auch S. als nicht mehr unparteiisch angesehen werden muss. Er selber scheint in dieser Hinsicht zumindest keine ernsthaften Bedenken zu haben, hätte er doch andernfalls die Streitsache gar nicht erst übernommen, sondern den Kreispräsidenten ersucht, von Anfang an auch in seinem Namen an die Justizaufsichtskammer zu gelangen, um ein anderes Kreisamt einsetzen zu lassen.