A. Vor dem Stellvertreter des Kreispräsidenten Y. als Vermittler ist im Nachlass des U. eine Erbteilungsklage anhängig, welche von X., W. und V. gegen Z. angestrengt wurde. Die drei Kläger werden im Prozess durch einen Anwalt vertreten (lic. iur. Q.), der im gleichen Advokaturbüro tätig ist wie der amtierende Kreispräsident Y. (lic. iur. T.). Bis zur Einreichung der Klage oblag die Wahrung der Interessen der Kläger offenbar noch Rechtsanwalt T..