Seite 2 — 9 mässiger Aneignung eines im Miteigentum befindlichen Autos bzw. Mithilfe hierzu. Am 09. November 2009 machte Z. in diesem Zusammenhang überdies beim Polizeikommando Graubünden eine Aufsichtsbeschwerde anhängig, welche sich gegen den Stellvertreter des Chefs des Polizeipostens Y. richtet. In einer weiteren Strafanzeige vom 12. Oktober 2009, die bei der Staatsanwaltschaft Graubünden eingereicht wurde, beschuldigte Z. W. der Veruntreuung von Wertschriften sowie der ungetreuen Geschäftsbesorgung, beides begangen in seiner Eigenschaft als Erbschaftsverwalter im Nachlass des X..