B. Mit E-Mail vom 06. Mai 2009 hatte die Kreispräsidentin Y. Z. über den Eingang des eben genannten Testaments unterrichtet. Gleichzeitig ersuchte sie ihn, ihr eine Zustelladresse bekannt zu geben. Wie bereits im oben erwähnten, undatierten Schreiben machte Z. in der Folge gegenüber der Kreispräsidentin Y. auch noch in zwei E-Mails vom 10. und 13. Mai 2009 sinngemäss geltend, er sei ausser Stande, ihrem Begehren zu entsprechen. Er berief sich darauf, dass er seit dem 01. Oktober 2008 für eine ungewisse Dauer über keinen festen Wohnsitz mehr verfüge, was unter anderem darauf zurückzuführen sei, dass ihm sein Vater die erforderliche Unterstützung verweigert habe.