Seite 5 — 7 ihrem Einflussbereich nur von ihr zu erhalten sind. Zu ihrem Kundenkreis zählt nun aber nicht etwa eine ausgewählte kleinere Gruppe von Personen, sondern es gehören zu ihm alle, die an Grundbuchplänen etc. in irgendeiner Weise interessiert sind, nebst den als Anwälten tätigen Gesuchsgegnern I und II beispielsweise also auch, wie der vorliegende Fall zeigt, der Gesuchsteller Z..