Daneben kommt einzig noch Art. 42 lit. g GOG in Frage, der den Ausstand von Gerichtspersonen verlangt, wenn sie aus anderen, im Gesetz nicht besonders hervorgehobenen Gründen als befangen erscheinen. Als Nachführungsgeometerin in den meisten Gemeinden des Oberengadins bietet die Y. auf dem Gebiet der amtlichen Vermessungen Dienstleistungen an, welche in