Ausserdem stellte er das Begehren, es hätten der Kreispräsident Oberengadin und sein Stellvertreter im Verfahren V 035/09 in den Ausstand zu treten und es sei die Streitsache dem Kantonsgericht zu unterbreiten, um der Aufsichtsbehörde Gelegenheit zu geben, die Weiterverfolgung des Prozesses dem Kreispräsidium eines benachbarten Sprengels zu übertragen. Zwischen den abgelehnten Gerichtspersonen und der Klägerin bestünden zu enge wirtschaftliche Beziehungen.