B. Nach Eingang der Aufforderung des Kreisamtes Oberengadin vom 18. März 2009, gegen die beiliegende Klageschrift bis zum 06. April 2009 eine Antwort einzureichen, betraute der Beklagte Rechtsanwalt lic. iur. Stefan Metzger mit der Wahrung seiner Interessen. Am 06. April 2009 gab der Rechtsvertreter dem Kreisamt Oberengadin die Übernahme des Mandats bekannt. Gleichzeitig ersuchte er, es sei ihm die Frist zur Einreichung der Rechtsschrift unter Berücksichtigung der Oster- Gerichtsferien um 20 Tage zu erstrecken. Dem wurde entsprochen.