Mit Verfügung vom 05. Januar 2009, schriftlich mitgeteilt am 07. Januar 2009, überwies der Vorsitzende der II. Strafkammer die Angelegenheit, soweit sie den Ausstand des Kreispräsidenten Y. betreffe, der Justizaufsichtskammer. Gleichzeitig Seite 2 — 8 ordnete er an, dass das Beschwerdeverfahren BK 08 54 bis zu einem endgültigen Entscheid über die umstrittene Ausstandsfrage sistiert werde.