4. In solchen Fällen werden den Beteiligten keine Gebühren in Rechnung gestellt. Ebenso wenig steht ihnen eine Umtriebsentschädigung zu. 6 Demnach beschliesst die Justizaufsichtskammer: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten dieses Beschlusses gehen zu Lasten des Kantons Graubünden. – Umtriebsentschädigungen werden nicht zugesprochen.