als Anwalt, sondern in seiner Eigenschaft als Präsident des Bezirksgerichtes Moesa. Sein Verhalten in dieser Funktion weist nun aber keinerlei Auffälligkeiten auf, welche den Schluss erlauben würden, dass er der heutigen Beklagten und ihrem Geschäftsführer gegenüber voreingenommen sei. – Nichts anderes gilt für die anderen Fälle, in denen sich Stefano Delcò in seiner Eigenschaft als Bezirksgerichtspräsident mit X. zu befassen hatte, einem Konkursverfahren aus den Jahren 2004-2006 und einem Rechtsöffnungsverfahren aus dem Jahre 2007. 5