2 des Dispositivs). Den drei Beschwerdeführern wurden unter solidarischer Haftung die Kosten des vorsorglichen Massnahmeverfahrens in der Höhe von Fr. 1500.00 sowie jene des Grundbuchamtes Oberengadin für die Eintragung der Verfügungsbeschränkungen (Ziff. 3 des Dispositivs), desgleichen jene für deren Löschung (Ziff. 4 des Dispositivs). Ausserdem wurden Z., X. und U. solidarisch verpflichtet, Y. für das vorsorgliche Massnahmeverfahren eine Umtriebsentschädigung von Fr. 1000.00 zu bezahlen (Ziff. 5 des Dispositivs).