B. Anfangs Februar 2004 reichte X. bei der Gemeinde C. ein Gesuch für den Anbau einer Tiefgarage auf ihrem Grundstück ein. Gegen die Realisierung des in der Zeitung E. vom 12. Februar 2004 publizierten Bauprojektes erhoben Y. und Z. am 3. März 2004 beim Kreispräsidenten Klosters privatrechtliche Einsprache. Mit Vernehmlassung vom 23. März 2004 beantragte die Bauherrin deren Abweisung. In der Folge wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vom 21. April 2004 vorgeladen. Mit Schreiben vom 8. April 2004 stellte Y. den Antrag, von der Durchführung der Hauptverhandlung abzusehen und das privatrechtliche Baubewilligungsverfahren zu sistieren, da die Gemeinde C. die Durchführung eines