Sie stellte fest, angesichts des Praktikantenstatus’ und des Angestelltenverhältnisses der Rechtsvertreterin der Y. sei der von der Beklagten geltend gemachte Betrag von Fr. 771.-- angemessen. Sie führte dann aber doch weiter an, demgegenüber erscheine der in der Kostennote des klägerischen Anwalts geltend gemachte Aufwand von Fr. 7'452.80 für den vorliegenden Fall reichlich hoch angesetzt.