Erst vom 2. bis 27. Juni 2008 wird ein Ferienbezug von zwanzig Tagen erwähnt, womit sich das Guthaben auf 16 Tage reduzierte, wie es unter dem Datum des 2. Januar 2009 vermerkt wurde. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 31. Mai 2009 erhöhte sich das Guthaben um fünf auf insgesamt 21 Tage, welche dadurch abgetragen wurden, dass die Arbeitnehmerin am 29. April 2009 letztmals zur Arbeit erscheinen musste und bis zum Auslaufen des Arbeitsvertrages Ende Mai Ferien beziehen konnte.