6. a) In der Prozesseingabe wird behauptet, X. habe während der letzten fünf Jahre keine Ferien bezogen. Es wird geltend gemacht, aufgrund ihres Alters stünden der Klägerin fünf Wochen Ferien pro Jahr zu, die sie nun nicht mehr beziehen könne und die ihr folglich in bar zu entschädigen seien. Für die Jahre 2004 bis 2008 fordert die Klägerin eine Entschädigung von Fr. 1'992.90 pro Jahr, also total Fr. 9'964.50 und für die Monate Januar bis Juli 2009 zusätzlich Fr. 1'162.50.