Nach dem Arbeitsvertrag hatte die Arbeitsleistung regelmässig zu erfolgen. Der Arbeitseinsatz während der einzelnen Wochen sollte in Absprache mit dem Vorgesetzten regelmässig erfolgen und pro Monat 77 Stunden betragen. Dem Leistungsverzeichnis ist sodann zu entnehmen, in welchen Leistungsintervallen die einzelnen Reinigungsarbeiten vorzunehmen waren. Dabei waren mehrere Arbeiten täglich, andere jeden zweiten Tag usw. vorzunehmen.